Jugendsozialarbeit
Jugendsozialarbeit
Das Jugenzentrum Hallbergmoos ist eine Einrichtung für offene Jugendsozialarbeit. Die gesetzlichen Grundlagen findet man im SGB VIII, dort vor allem in den Artikel 11-13.
Das Hauptmerkmal der Offenen Jugendarbeit ist, wie der Name schon vermuten lässt, dass sie thematisch , inhaltlich und strukturell "offen" ist. Das bedeutet, dass im Gegensatz zu beispielsweise Vereinen keine Mitgliedschft oder ähnliches erforderlich ist, um an unseren Angeboten teilzunehmen. Es können also innerhalb einer bestimmten Altersgruppe alle jungen Menschen daran teilnehmen. Die Themen und Veranstaltungen orientieren sich an den Interessen der jeweiligen Besuchergruppe und können von ihr mitgestaltet werden. Die offene Jugendarbeit reagiert schnell auf aktuelle Ereignisse und entpricht somit dem Bedürfnis der Jugendlichen nach freier Entfaltung und Spontanität.
Während unserer Öffnungszeiten steht das Haus jedem Jugendlichen offen. Es bestehen weder Verpflichtungen, noch Mitgliedschaften oder andere Zwänge. Die Jugendlichen kommen ausschließlich aus freiem Willen ins Jugendzentrum.
Dieser ungezwungene, flexible und offene Rahmen ermöglicht einen leichteren Zugang zu Jugendlichen und fördert somit die Bildung einer Vertrauensbasis. Diese ist der Grundstein für die soziale Arbeit! Sie macht es den Sozialpädagogen möglich, mit den Jugendlichen über ihre Probleme zu reden und mit ihnen gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln und durchzuführen.
Die Jugendliche sollen im Jugendzentrum die Möglichkeit bekommen, sich zu verschiedenen selbstbestimmten Zwecken zu treffen, ohne irgendwelchen Kosumzwängen ausgesetzt zu sein. Ihnen sollen Möglichkeiten gegeben und aufgezeigt werden, ihre Freizeit sinnvoll und aktiv zu verbringen. Auch können sie hier ihre Grenzen im Verhalten gegenüber anderen Personen ausprobieren; eventuelle Überschreitungen bekommen sie sofort vermittelt.
Die Jugendlichen sollen durcht die Angebote und die Arbeit des Jugendzentrums vor allem "sozialisiert" werden, d. h. es soll Hilfe beim Ablösungsprozeß vom Elternhaus gestellt werden, ihre Persönlichkeit soll stabilisiert werden, sie sollen in die Schul- bzw. Arbeitswelt integriert werden, sie sollen sich nicht gesetzeswidrig verhalten, sie sollen ihr soziales Verhalten trainieren, sie sollen Eigen- und Fremdwahrnehmung in Einklang bringen und eienn Ausgleich zum täglichen Schul- oder Berufsleben erfahren.
Das Jugendzentrum bietet einen Rahmen, im dem Jugendliche ihre Freizeit auch mal unverplant verbringen könenn, sich ohne Konsumzwan spontan treffen und ihre noch kindlichen Seiten ausleben können.
Aktualisiert (Freitag, den 02. Juli 2010 um 14:38 Uhr)


